Veranstaltung: | Wahlprogramm LMV Grüne Bremen |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 17.10.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.10.2022, 10:13 |
V1: Einsetzung einer Wahlkampfkommission für den Wahlkampf 2023
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung beschließt die Einsetzung einer (WKK) für die
Bürgerschaftswahlen 2023. Die WKK soll im Dezember ihre Tätigkeit aufnehmen.
Die Aufgaben der Wahlkampfkommission sind insbesondere
- Vorbereitung und Organisation des Wahlkampfes
- Information der dezentralen Einheiten der Partei
- Information der Mitglieder und der Öffentlichkeit über
Wahlkampfvorbereitungen
Der Kommission gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
Alexandra Werwath (g-LaVo)
Florian Pfeffer (g-LaVo)
Florian Kommer (g-LaVo)
Personen auf Listenplätzen 1 und 2 Wahlbereich Bremen
Personen auf Listenplätzen 1 und 2 Wahlbereich BHV
Die Mitglieder des g-LaVo vertreten sich gegenseitig, Personen auf Listenplätzen
1 und 2 können jeweils 1 Stellvertreter*in benennen. Sofern durch die Besetzung
der beiden Wahlbereichslisten insgesamt eine nicht mehr quotierte
Zusammensetzung der stimmberechtigten Mitglieder der WKK erfolgen sollte, wird
ein männliches Mitglied des g-LaVo auf sein Stimmrecht verzichten.
weitere ständige Mitglieder der Wahlkampfkommission sind:
Jonas Kassow (LGF)
1 Mitglied des Fraktionsvorstandes
1 Mitglied des Vorstands der Grünen Jugend (GJ Sprecher*innen.)
1 Mitglied welches vom KV Bremerhaven zu bestimmen ist
Diese ständigen Mitglieder können jeweils ein*e Vertreter*in benennen. Auch hier
ist auf die Gesamtquotierung zu achten.
Die Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle können beratend teilnehmen.
Weitere Gäste werden nach Bedarf geladen. Die Beisitzer*innen im Landesvorstand
sind ständige Gäste der WKK.
Die Protokolle der Sitzungen werden in der Grünen Wolke zur Verfügung gestellt.
Die Kommission vereinbart nach ihrer Konstituierung einen eigenen
Tagungsrhythmus. Sie berichtet dem Landesvorstand in der jeweils nachfolgenden
Sitzung.
Die Zuständigkeit des Landesvorstandes für die Erarbeitung von Grundzügen einer
Wahlkampfstrategie sowie für die Wahlkampffinanzierung wird durch die Einsetzung
der WKK nicht verändert.
Die Wahlkampfkommission besteht, solange kein anderslautender Beschluss gefasst
wurde, bis 14 Tage nach dem offiziellen Wahltag.
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