Bahnen und Busse zu bestellen, bevor überhaupt eine Ausbauplanung vorliegt dürfte rechtlich sehr angreifbar sein. Um nicht einer Verschwendung von öffentlichen Geldern beschuldigt zu werden, kann eine Bestellung erst erfolgen, wenn klar ist, wann die Verkehrsmaßnahmen umgesetzt sein werden.
Kapitel: | Was der Mensch braucht |
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Antragsteller*in: | KV Links der Weser (dort beschlossen am: 12.10.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 14.10.2022, 12:33 |
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