Zeile 187: Streichung „für schnellere Termine“. Begründung: Die Terminvergabe steht nicht im Mittelpunkt, sondern die Verbesserung der Versorgung.
Nach Zeile 189 einfügen. Begründung: „Corona“ sollte im Programm adressiert werden, es gibt dazu ja auch einen LMV-Beschluss.
Zeile 212/213: Streichung. Begründung: Die GeNo ist strukturell sanierungsbedürftig. Erfolge sind nicht erkennbar.
Zeile 231/231: Streichung und ersetzen durch: „Die Krankenhausfinanzierung ist im Hinblick auf die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen stationären medizinischen Versorgung zu überprüfen.“
Begründung: Die Finanzierung der stationären medizinischen Versorgung ist eine Bundesaufgabe und deren Auswirkungen auf die Qualität kann nicht auf die kommunalen Krankenhäuser beschränkt werden.
Zeile 241/242: Ersetzung des 1. Satzes durch die folgende Formulierung “Die Bereitstellung und Sicherung eines verlässlichen Gesundheitssystems ist eine wichtige Aufgabe des Wohlfahrtsstaates.“
Begründung: Die Verengung auf kranke Personen ist unangebracht, zumal zu Beginn des Abschnitts auf die Prävention abgestellt wird.
Zeile 282-295 und 302-315: Streichung und Ersetzung an Zeile 282 durch den folgenden Text:
“Finanzierung der stationären medizinischen Versorgung
Die Finanzierung der stationären medizinischen Versorgung, die auch in unserem Bundesland durch private, freigemeinnützige und kommunale Krankenhäuser sichergestellt wird, ist zu überprüfen. Im Rahmen der bestehenden dualen Krankenhausfinanzierung streben wir an, die investiven Mittel für notwendige Modernisierungen bereitzustellen. Im Rahmen der Landeskrankenhausplanung sind die Schwerpunkte einer qualitativ hochwertigen stationären medizinischen Versorgung zu bestimmen. Dies gilt insbesondere auch für die Bereitstellung von Versorgungsstrukturen für das niedersächsische Umland, an deren Finanzierung das Land Niedersachsen zu beteiligen ist.
Die Finanzierung der stationären medizinischen Versorgungsleistungen erfolgt ganz überwiegend durch die gesetzliche Krankenversicherung. Für die privaten, freigemeinnützigen und kommunalen Krankenhäuser besteht daher grundsätzlich im Unterschied zu anderen Politikbereichen wie zum Beispiel den Bildungsbereich kein Anspruch auf eine staatliche Finanzierung der laufenden Versorgungsleistungen. Eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Betriebsführung ist Bestandteil einer qualitativ hochwertigen stationären medizinischen Versorgung. Dies gilt auch für die kommunalen Kliniken in Trägerschaft der Stadtgemeinde Bremen, an deren Sanierungsbedürftigkeit seit Jahren kein Zweifel besteht. Da auch im Hinblick auf die Finanzlage des Bundeslandes eine dauerhafte Subventionierung des laufenden Versorgungsbetriebs nicht vertretbar ist, sind weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sanierungsfähigkeit der kommunalen Kliniken erforderlich.
Dafür müssen unsere kommunalen Kliniken bedarfsgerecht und wirtschaftlich geführt werden. Dazu gehört eine sinnvolle Verteilung und Konzentration der medizinischen Abteilungen; dadurch wird die hochwertige Versorgung der Patient*innen sichergestellt. Überall alles anzubieten reduziert die Behandlungsqualität und ist auch noch teuer. Wir erwarten von der GeNo, dass sie die beschlossene Medizinstrategie umsetzt. Bei Medizin und Pflege darf nicht gespart werden, wohl aber bei ineffektiven Betriebsabläufen.“
Begründung: Der Hinweis auf falsche politische Weichenstellungen vorheriger Bundesregierungen als Ursache für Fehlanreize bei den kommunalen Kliniken verschleiert die Ursachen der Fehlentwicklungen im kommunalen Klinikverbund. Wie der Landesrechnungshof bereits vor Jahren aufgezeigt hat, sind andere kommunale Kliniken unter identischen Rahmenbedingungen durchaus in der Lage, ohne erhebliche dauerhafte Steuerzuschüsse zu wirtschaften. Im Übrigen ist die Finanzierung der stationären medizinischen Versorgung nicht auf die kommunalen Kliniken zu begrenzen, sondern betrifft auch private und freigemeinnützige Einrichtungen. Es ist unbedingt anzustreben, dass die Sanierungsfähigkeit der kommunalen Kliniken erhöht wird und eine dauerhafte Subventionierung der defizitären medizinischen Versorgung im Umfang von 20-40 Mio. EUR jährlich nicht akzeptiert wird.
Zeile 332/333: Streichung „Wir lehnen die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ab und setzen uns auf Bundesebene für die Streichung von § 218 ein.“
Begründung: Die gesellschaftliche Diskussion über den § 218 StGB wurde erbittert geführt und hat im Ergebnis zu einem vertretbaren Kompromiss geführt. Es besteht kein Anlass, eine erneute gesellschaftliche Debatte über diese Rechtsnorm zu beginnen.
Zeile 376-379: Streichung „Wir wollen zudem den Ausbau von integrierten Gesundheitszentren weiter vorantreiben, um das Zusammenwirken unterschiedlicher medizinischer und präventiver Angebote und der Pflege unter einem Dach zu ermöglichen.“ Ersetzen durch: „Wir wollen die Gründung von integrierten Gesundheitszentren politisch unterstützen, um das Zusammenwirken unterschiedlicher medizinischer und präventiver Angebote und der Pflege unter einem Dach zu ermöglichen. So verbessern wir vor allem die Versorgung in benachteiligten Stadtteilen.“
Begründung: Die ambulante medizinische Versorgung wird nicht durch das Bundesland oder die Stadtgemeinde sichergestellt, sondern durch die KV. Daher kann es nur um eine politische Unterstützung gehen.
Zeile 414-419: Streichung „Um das Bremer Nachtleben und die Feierkultur in unseren Städten auch für Drogenkonsumierende sicherer zu machen, unterstützen wir Projekte, welche auf Partys über Substanzen sowie schadensminimierenden Konsum aufklären und so den niedrigschwelligen Erstkontakt zu Konsumierenden für die suchtpräventive Arbeit zu ermöglichen.“
Begründung: Die Prävention von Suchterkrankungen kann nicht zum Ziel haben, den Drogenkonsum im Bremer Nachtleben sicherer zu machen, ganz abgesehen von den damit verbundenen praktischen Problemen.
Kapitel: | Was der Mensch braucht |
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Antragsteller*in: | Joachim Larisch |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 30.10.2022, 14:04 |
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