1. Der Satz, so wie er jetzt im Entwurf steht, unterstellt, dass alle Arbeitnehmer:innen, die nicht mit dem ÖPNV fahren, mit dem Auto zur Arbeit fahren. Das entspricht nicht den Tatsachen. Viele Menschen erreichen zu Fuss oder mit dem Fahrrad die Arbeit.
2. Die vielen Arbeitnehmer:innen, die zu Fuss oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, haben nichts von einem verpflichtenden Jobticktet. Im Gegenteil: es wirkt sich negativ auf ihre Werbungskosten in der Steuererklärung aus, weil mit dem überflüssigen Jobticket die Werbungskosten ausgeschöpft sind.
3. Sollte das Unternehmen das Jobticket bezahlen, muss es als geldwerter Vorteil bei der Steuer angegeben werden. Die eigentlichen Mobilitätskosten können nicht mehr berücksichtigt werden. Also Arbeitnehmer:innen, die zu Fuss oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, haben nicht nur nichts von einem verpflichtenden Jobticktet, sie zahlen darauf auch noch Steuern.Der Umweltverbund sollte nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Kapitel: | Was der Mensch braucht |
---|---|
Antragsteller*in: | LAG Verkehr (dort beschlossen am: 28.10.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 31.10.2022, 07:44 |
Kommentare