Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch und der §218 gehört gestrichen. Wir sollten aber auch dazu sagen, dass dies natürlich die Beratungspflicht nach §218a mit einschließt und das wir ein Beratungsangebot für alle Schwangere, die diese in Anspruch nehmen wollen, sicherstellen werden. Deshalb möchten wir diese Passage entspechend der BDK Beschlusslage vom 15.10.22 ergänzen.
Kapitel: | Was der Mensch braucht |
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Antragsteller*in: | LAG Frauenpolitik (dort beschlossen am: 24.10.2022) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 31.10.2022, 11:50 |
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