Der Einfluss von EU Gesetzgebung wird oft in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen, weil sie im Regelfall von nationalen Gesetzgeber*innen in nationalem Recht umgesetzt wird. Das hier endlich zugestimmt wurde, ist wirklich ein Erfolg. Die Richtlinie ist aus dem Jahr 2012 und wurde zehn Jahre lang im Rat blockiert. Künftig müssen laut der Richtlinie 40 Prozent der Mitglieder in Aufsichtsräten oder 33 Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen weiblich sein.
Im Rahmen des EU-Recht-Mainstreamings sollten wir das hier mit aufnehmen.
Kommentare