Die Aufkommensneutralität ist beschlossen und besagt, dass Bremen durch die Reform nicht Mehr- oder Mindereinahmen verursachen will. Einzig die individuelle Besteuerungshöhe kann sich auch zu den eigenen Gunsten ändern.
Kapitel: | Was der Mensch braucht |
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Antragsteller*in: | Daniel Buscher (KV Bremen-Mitte) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 31.10.2022, 15:20 |
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