Viele Betriebe haben keine Möglichkeit ihre Fahrzeuge aufzuladen. Sie benötigen exklusive Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Dieses Ladeinfrastruktur darf aber nicht überhandnehmen, sondern soll gemietet und geshared werden und somit ein weiteres Instrument der Parkraumordnung werden.
Kapitel: | Was der Mensch braucht |
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Antragsteller*in: | LAG Verkehr (dort beschlossen am: 28.10.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 31.10.2022, 18:17 |
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