1. Viele Menschen erreichen grundsätzlich zu Fuss oder mit dem Fahrrad die Arbeit. Die benötigen kein Jobticket.
2. die vielen Arbeitnehmer:innen, die zu Fuss oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, haben nichts von einem verpflichtenden Jobticktet. Im Gegenteil: es wirkt sich negativ auf ihre Werbungskosten in der Steuererklärung aus, weil mit dem überflüssigen Jobticket die Werbungskosten ausgeschöpft sind.
3. Auch wenn der/die Arbeitgeber:in komplett oder anteilig das Jobticket bezahlt, muss es als geldwerter Vorteil bei der Steuer angegeben werden. Die eigentlichen Mobilitätskosten können nicht mehr berücksichtigt werden. Also Arbeitnehmer:innen, die zu Fuss oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, haben nicht nur nichts von einem verpflichtenden Jobticktet, sie zahlen darauf auch noch Steuern. Der Umweltverbund sollte nicht gegeneinander ausgespielt werden.
4. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein:e Arbeitnehmer:in, die unökologisch mit dem Auto zur Arbeit kommt ein ÖPNV-Ticket geschenkt bekommt (das auch außerhalb der Arbeitswege benutzt werden kann), aber ein:e ökologische Fussgängerin oder Radfahrer:in nicht.
Kapitel: | Was der Mensch braucht |
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Antragsteller*in: | LAG Verkehr (dort beschlossen am: 28.10.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: Ä129 zu WP1 |
Eingereicht: | 01.11.2022, 09:54 |
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