In der Verordnung über die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz ist bisher geregelt, dass „Vortragsreihen, Kongresse, Tagungen und andere Veranstaltungen, bei denen der Veranstalter den Lernprozess nicht verbindlich für eine zahlenmäßig überschaubare und personell gleich bleibende Gruppe von Teilnehmerinnen und Teilnehmern festlegt“ von der Bildungszeit ausgeschlossen sind.
Das ist schade, weil es doch immer wieder Kongresse und Tagungen gibt, bei deren Teilnahme man mehr für die politische Weiterbildung mitnimmt als bei manch einer z. B. von der VHS oder Wisoak angebotenen Bildungszeit. In anderen Bundesländern gelten teilweise weniger strenge Regelungen, so dass Kongresse wie etwa die Republica oder der Chaos Communication Congress ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass Bremer*innen von der Teilnahme als Bildungsurlaub ausgeschlossen sind:
https://re-publica.com/de/news/berufliche-weiterbildung-auf-der-republica-22
https://events.ccc.de/2019/10/02/36c3-bildungsurlaub/
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