Die gesellschaftliche Diskussion über den § 218 StGB wurde erbittert geführt und hat im Ergebnis zu einem vertretbaren Kompromiss geführt. Es besteht kein Anlass, eine erneute gesellschaftliche Debatte über diese Rechtsnorm zu beginnen.
Kapitel: | Was der Mensch braucht |
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Antragsteller*in: | Joachim Larisch (KV Bremen-Mitte) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 01.11.2022, 18:30 |
Kommentare
Josephine Talena Assmus:
Hier findet sich der Beschluss der BDK vom 15.10.22 "Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung durchsetzen - Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren!", der mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde.
https://cms.gruene.de/uploads/documents/Beschluss_V-25_Das_Recht_auf_sexuelle_Selbstbestimmung_durchsetzen_-_Schwangerschaftsabbr%C3%BCche_entkriminalisieren.pdf
In Deutschland regeln die §218 und §219 im Strafgesetzbuch (StGB) Schwangerschaftsabbrüche sowie die Beratung schwangerer Personen. Dabei wird der Abbruch einer Schwangerschaft bis zur zwölften Woche als „straflos“ betrachtet, wenn dem medizinischen Eingriff mindestens drei Tage zuvor nachweislich eine Beratung voraus ging. Diese Fristenlösung geht auf einen Kompromiss aus dem Jahr 1974 zurück. Seitdem sind Schwangerschaftsabbrüche in diesem Rahmen mögliche und straffreie medizinische Eingriffe. Ihre Regelung im StGB führt jedoch weiterhin zu einer Stigmatisierung und Kriminalisierung von Abbrüchen und denen, die über sie informieren und sie durchführen.
Ganz konkret führt die Regelung des §218 im StGB dazu, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht Teil der medizinischen Ausbildung sind oder wenn eher rechtliche und ethische Aspekte vorkommen. Diese mangelnde Ausbildung führt bereits jetzt zu Versorgungslücken, da nicht mehr genug Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Schwangere müssen oft weite Strecken zurücklegen, um an Beratungsterminen teilzunehmen und dann einen Termin zum Eingriff zu bekommen. Da Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch stehen, können sie nur mit Begründung durch einen Sonderantrag von der Krankenkasse bezahlt werden. Dies ist eine zusätzliche Hürde und erschwert es besonders Personen mit geringerem Einkommen, einen Eingriff wahrzunehmen. Grundlegende medizinische Versorgung, wird so zu einem Privileg von Personen mit besseren ökonomisch Mitteln.
Dieser jetzige Zustand wird auch international kritisiert. Das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ CEDAW der UNO wurde in Deutschland bereits 1985 ratifiziert. Der UN-Fachausschuss kritisierte 2019 in einem Zwischenbericht zur Umsetzung die mangelnde Kooperation der Bundesregierung und forderte sichere Zugangsmöglichkeiten für Schwangerschaftsabbrüche ohne obligatorische Beratungen und Wartezeit, die beide von der WHO als unnötig bewertet werden. Außerdem forderte der Ausschuss die Erstattung der Kosten für Schwangerschaftsabbrüche durch die Krankenkasse. Diese Forderungen wurden seit Jahren erfolglos an die letzten Bundesregierungen gestellt.
Dieser "vertretbare Kompromiss" erschwert das Leben und gefährdet die Gesundheitsversorgung von Schwangeren in Deutschland massiv und ist nicht mehr zeitgemäß.
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CEDAW/7.-8._Staatenbericht/CEDAW_State_Report_DEU_7_8_Interim_Report_Letter_2019.pdf
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CEDAW/7.-8._Staatenbericht/CEDAW_Staatenbericht_DEU_7_8_Stellungnahme_Allianz_2019.pdf
Joachim Larisch: