In Raucher*innenräumen in Kneipen müssen sich keine Menschen aufhalten die dies nicht wollen. Wenn diese nichtmals durch das Personal bewirtschaftet werden, entsteht auch für das Personal kein Schaden, weil dies die Räume nicht im Betrieb betreten muss, bspw. indem die Getränke in Selbstbedienung am Tresen geordert werden. Es wäre somit kein Schaden, wenn nicht bewirtschaftete Raucher*innenräume erhalten blieben, also nur das Rauchen in Einraumkneipen und in Nebenräumen mit Bedienung verboten wird.
Wichtig ist doch, dass nirgendwo Menschen geschädigt werden, die dies nicht wollen, dass sollte das Ziel eines staatlichen Eingreifens sein. Gerade deshalb stellt diese Änderung keine Ausnahme von einem konsequenten Nichtraucherschutz dar. Der Schutz der Menschen die sich keinem Rauch aussetzten wollen ist vollständig gewahrt.
Sollte es gar keine Kneipen mehr geben, in denen, bspw. in Nebenräumen ohne Bedienung geraucht werden kann, würde die Menge der Menschen die vor der Tür rauchen deutlich erhöht. Erfahrungsgemäß führt dies zu mehr Konflikten mit der Nachbarschaft und leider damit auch zur Verdrängung von Kneipen aus den Quartieren.
Kommentare
David Höffer:
Zudem sind die Ausnahmen in dem Gesetz ein Problem in sich, weil viele nicht wissen, wo nun geraucht werden darf und wo nicht (noch mehr natürlich bei Gästen aus anderen Bundesländern). Eine konsequente Regelung "kein Rauchen in Gaststätten" ist klar verständlich für alle und funktioniert in anderen Bundesländern ganz wunderbar. Übrigens ohne ein großes Kneipensterben, wie mittlerweile auch starke Gegner des bayerischen Volksentscheids zugeben mussten. Mehr Rauchverbote führen kurzfristig eventuell zu mehr Raucher*innen auf dem Gehweg, langfristig führen sie - wie andere Länder zeigen - vor allem zu einem: Weniger Menschen, die rauchen.