Es ist richtig, dass das Landesgleichstellungsgesetz derzeit ein Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen ist. Das ist allerdings einer sehr breiten Öffentlichkeit bekannt. Von „aktuell nur „Mann und Frau““ zu sprechen, kann durchaus von diesen beiden Geschlechtern als diskriminierend empfunden werden und sollte gestrichen werden. An der inhaltlichen Forderung ändert diese Streichung nichts.
Kapitel: | Was wir als Gesellschaft brauchen |
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Antragsteller*in: | Dorothea Staiger (KV Bremen Links der Weser (LdW)) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.10.2022, 12:00 |
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