Lebensmittelkriminalität / „Food Fraud“ liegt bei einem vorsätzlichen und unerlaubten Austausch oder Zusatz, der Verfälschung oder Falschdarstellung von Lebensmitteln, Lebensmittelbestandteilen oder Lebensmittelverpackungen oder bei täuschenden Aussagen über ein Produkt, mit der Absicht, dadurch einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen, vor.
Bremen als Hafenstandort mit starker Lebensmittelindustrie sollte hier verstärkt im Sinne des Verbraucherschutzes tätig werden.
Das Thema wurde in den letzten Jahren in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausführlich behandelt, auch weil seit Ende 2019 die EU-Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625 in Kraft getreten ist, nach der die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung von „Food Fraud“ zu ergreifen. Weitere Informationen finden sich hier: https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/foodfraud/artikel.848732.php
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