Video- und Tele-Dolmetsching bieten eine gute Möglichkeit bestehende Barrieren abzubauen. Zwei Beispiele: Es mag vorkommen, dass z.B. in einer Asylverfahrensberatung eine Person ihre sexuelle Orientierung in Anwesenheit des Dolmetschers nicht offenbaren mag, weil die Sprache, die sie spricht, in Bremen nicht sehr häufig vorkommt, sie wieder auf ihren Dolmetscher treffen könnte und ihre Anonymität so nicht gewahrt bliebe. Ein anderes Beispiel sind stark unter Drogen stehende Menschen im Polizeigewahrsam, die ihren zunehmend schlechteren Zustand nicht an die Anwesenden Polizeibeamt*innen kommunizieren können und ein Dolmetscher in der Nacht nicht verfügbar ist.
Das Land Thüringen hat so eine Flatrate bereits abgeschlossen und geht mit dem Projekt nun in eine Verlängerung, da es sich dort bewährt hat. Thüringenweit nutzen über 400 Einrichtungen - Behörden, Schulen, Krankenhäuser, Ärzte, Beratungsstellen, Frauenhäuser und viele mehr, diese Dienstleistung und gewährleisten damit die Verständigung mit den Menschen, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen. Es werden professionelle Dolmetschdienstleistungen in mehr als 50 Sprachen angeboten. Die Sprachen stehen den Nutzern innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über das Internet bzw. per Telefon zur Verfügung und werden im Wege des Konsekutivdolmetschens übersetzt. Die Dienstleistung kann rund um die Uhr, mit etwas längeren Wartezeiten auch an Wochenenden und nachts, abgerufen werden. https://www.gfaw-thueringen.de/zusaetzliche-services/dolmetscherleistungen
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