Es gibt keine eigenen Vorgaben zum Erscheinungsbild von Richter*innen, Staatsanwält*innen und Justizbediensteten. Es gibt nur eine alte Roben-Vorschrift aus den 60er Jahren im Bereich der Gerichte. Wenn dies gemeint ist, müsste das präzisiert werden.
Kapitel: | Was wir als Gesellschaft brauchen |
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Antragsteller*in: | Anke Saebetzki (KV Bremen-Nordost) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 30.10.2022, 18:28 |
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Wilko Zicht: