Anonymisierte Bewerbungs- und Auswahlverfahren sollen mit dem Ziel eingeführt werden, Diskriminierung abzubauen und Chancengleichheit zu erhöhen. Bisherige Erfahrungen und Studien lassen jedoch Zweifel daran aufkommen, ob diese Ziele durch Anonymisierung im Bewerbungsverfahren tatsächlich erreicht werden. Denn die Berücksichtigung von Besonderheiten des bisherigen Berufs- und Lebenslaufs aufgrund z.B. von Migrationsbiographie oder sozialer Herkunft ist in anonymisierten Bewerbungsverfahren nicht möglich und kann dadurch kontraproduktiv wirken, da die Individualität der Bewerber*innen und ihre bisherigen (möglicherweise auch Diskriminierungs-)Erfahrungen erst sehr spät im Auswahlverfahren wahrgenommen werden können. Viel sinnvoller ist es statt dessen, gezielt die Bewerbungsverfahren diversitätssensibel zu gestalten und z.B. Kriterien ins Auswahlverfahren aufzunehmen, wie zusätzliche Sprachkompentenz auf muttersprachlichem Niveau, die Menschen mit Migrationsbiographie begünstigen. Die FHB hat damit bisher gute Erfahrungen gemacht.
Kapitel: | Was wir als Gesellschaft brauchen |
---|---|
Antragsteller*in: | Anke Saebetzki (KV Bremen-Nordost) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 30.10.2022, 18:36 |
Kommentare