Mir kommt die Forderung nach einem Zentrum für Krisenprävention und Katastrophenschutz aus der Luft gegriffen vor. Es gibt bereits klare Zuständigkeiten in den Behörden. Die letzten Krisen haben gezeigt: sollte eine Zuständigkeit unklar gewesen sein, dann wurde i.d.R. schnell eine Lösung gefunden. Im Katastrophenfall hat der Staat bereits mehrfach gezeigt, dass er handlungsfähig ist. Bei der Geflüchtetenkrise 2015 wurde umgehend ressortübergreifend nach Lösungen gesucht und ein Krisenstab eingerichtet. Bei Aufkommen von Covid19 wurde unmittelbar ein Krisenstab eingerichtet, um das staatliche Handeln zu koordinieren. Auf dieser Erfahrung aufbauend handelt nun der Senat präventiv im Zuge der Energiekrise: es wurde ein Koordinierungsbedarf deutlich, also wurde ein Krisenstab eingerichtet. Dieser erarbeitet nun präventiv und ressortübergreifender Lösungen für diverse Szenarien in einer Gasmangellage.
Was bedeutet eigentlich: wir brauchen „gebündelte Kompetenzen“? Mehr gebündelte Kompetenzen im für Katastrophenschutz zuständigen Innenressort? Wollen wir eine zentrale Stelle schaffen, die Zuständigkeiten bündelt, die dann aber in der praktischen Umsetzung dezentral verantwortet werden? Würde dann beispielsweise bei Zunahme der Geflüchteten das Zentrum, bzw. das Innenressort dem Sozialressort vorgeben, wo und wie Unterkünfte organisiert werden? Wenn "gebündelte Kompetenzen" so gemeint sind, dann ist das m.E. gefährlich.
Kommentare