Nach KMK-Empfehlung können nur bis zu 50% anerkannt werden. Andernfalls droht die Nicht-Anerkennung durch andere Bundesländer. Der Lösungsweg zu einer schnellen Nachqualifizierung sollte daher offen gehalten werden.
Kapitel: | Was wir als Gesellschaft brauchen |
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Antragsteller*in: | Christopher Hupe (KV Bremen-Nordost) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 01.11.2022, 23:13 |
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