Die ursprüngliche Formulierung impliziert ein wenig, daß der Ausbau erst 2030 beginnen soll. Es ist aber wichtig, daß der Netzausbau zügig erfolgt, zumal in der Regel lange Planungsphasen erforderlich sind. Ein entscheidender Bestandteil des Landeswärmegesetzes muss die Festlegung sein, wo und in welchem Umfang und möglichst auch wann der Netzausbau erfolgen soll, schon um künftigen Nutzern eine gewisse Sicherheit zu geben und ggf. auch den Einbau von Wärmepumpen zu unterbinden, damit der Netzbetrieb einigermaßen wirtschaftlich bleibt. Dies gilt sowohl für Nah- wie Fernwärmenetze. Das Programm sollte daher auch die Aussage enthalten, daß das Gesetz diese Vorgaben enthalten soll (s. auch Zeile 4702).
Fernwärme klingt erst mal gut, weil wir sie kennen. Doch Nahwärmenetze sind günstiger und energieeffizienter als Fernwärme. Sie sind nachhaltiger, weil sie keinen Müll verwenden. Sie stellen damit das technische Optimum und den besten Zielpunkt dar. Durch ihre Dezentralität sind sie unabhängig von der Abwärme der Industrie. Die Industrie kann abwandern. Fernwärme mit Müllverbrennung, ist kontraproduktiv beim Thema Kreislaufwirtschaft. Denn Müllverbrennung geschieht auch mit dem wertvollen Rohstoff Altholz und dem umweltschädlichen Stoff Plastik. Spricht also was dagegen, gleich mit dem energetischen und umweltpolitischen besten System anzufangen?
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