Es ist gut, daß die Forderung nach einer neuen Deponiefläche im Programm enthalten ist. Diese muss aber nicht notwendigerweise auf dem Geländer der Stahlwerke liegen, z.B. gehört der geplante Industriepark in deren Umfeld, auf dem ein möglicher Standort liegen könnte, nicht dazu.
Außerdem wird auf der künftigen neuen Deponie kein Bauschutt abgelagert, das ist auch heute nicht mehr der Fall. Denn Bauschutt muss nach den Regelungen der Gewerbeabfallverordnung weitgehend verwertet werden. Allenfalls Reste aus der Sortierung dürfen noch abgelagert werden. Hinzu kommen auch vielfältige sonstige Abfälle aus verschiedenen Produktionsprozessen, Straßenaufbruch und evtl. künftig auch Aschen aus dem MHKW. Alle Abfälle müssen bestimmte Anforderungen einhalten und dafür weitgehend mineralisiert, also nicht auslaugbar, sein.
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