Die Ergebnisse der Lärmaktionspläne werden z.B. in Bremerhaven nicht in straßenverkehrsrechtliche Entscheidungen umgesetzt, d.h. bei Lärmüberschreitungen wird ein verwertbares Lärmgutachten angefertigt, daß dann zu Tempo 30 Anordnungen führt.
Kapitel: | Was die Erde von uns braucht |
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Antragsteller*in: | Ralf Ekrowski (KV Bremerhaven) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 31.10.2022, 16:24 |
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