Es gibt keine eigenen Vorgaben zum Erscheinungsbild von Richter*innen, Staatsanwält*innen und Justizbediensteten. Es gibt nur eine alte Roben-Vorschrift aus den 60er Jahren im Bereich der Gerichte. Wenn dies gemeint ist, müsste das präzisiert werden.
| Kapitel: | Was wir als Gesellschaft brauchen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Anke Saebetzki (KV Bremen-Nordost) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Angelegt: | 30.10.2022, 18:28 |
Kommentare
Wilko Zicht: